Verbesserte Förderbedingungen
Ab sofort können Familien und Alleinerziehende in der Stadtgemeinde Bremen wieder den Eigenheimzuschuss von Euro 15.000 beantragen. Mit dem Eigenheimzuschuss möchte die Stadt Bremen die Bildung von Wohneigentum unterstützen. Neu ist: Es gibt nun keine Beschränkung mehr auf einzelne Ortsteile, so kann der Eigenheimzuschuss im gesamten Bremer Stadtgebiet abgerufen werden. Außerdem wird nun auch der Erwerb von gebrauchten Immobilien gefördert und die maximale förderbare Investitionssumme wurde angehoben. Gefördert wird der Erwerb und der Bau von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen beziehungsweise die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung als Wohnraum.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Kaufpreis beziehungsweise die Gesamtherstellungskosten dürfen bei Neubau/Erstbezug maximal Euro 360.000 und bei Bestandsimmobilien maximal Euro 260.000 betragen (ohne Berücksichtigung von Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten).
- Antragsstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht über Wohneigentum verfügen. Sofern Wohneigentum außerhalb des Landes Bremen besteht, ist dieses im Zuge des Kaufs der Immobilie in Bremen zu veräußern.
- Für den Neubau ist der energetische Standard KfW 55 Effizienzhaus einzuhalten. Bei Bestandsimmobilien ist ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse D vorzuweisen. Weißt die Bestandsimmobilie eine schlechtere Energieeffizienzklasse aus ist, eine energetische Sanierung innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit dem Ziel der Effizienzklasse B durchzuführen und nachzuweisen.
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Wichtig!Der Reservierungsantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Zu beantragen ist der Eigenheimzuschuss bei der Bremer Aufbau Bank (BAB). |