
Die Grundsteuererklärung steht an
Startschuss gefallen
Auf dieser Grundlage wird die Grundsteuer neu berechnet und ab 2025 auf Grundlage der neuen Berechnung gezahlt. Die Erklärung muss im Regelfall elektronisch an das für das Grundstück zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dazu werden im Steuerportal MEIN ELSTER bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stehen.
In einfach gelagerten Fällen soll in allen Bundesländern außer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eine vereinfachte Erklärung ohne ELSTER-Registrierung möglich sein. Bestehende ELSTER-Benutzerkonten können auch für die Grundsteuererklärung genutzt werden, auch die von nahen Angehörigen. Ist die Einrichtung eines neuen ELSTERBenutzerkontos erforderlich, sollte die Registrierung schnell nachgeholt werden.
Informationen zu allen Bundesländern bieten die Finanzverwaltungen unter www.grundsteuererklaerung-fuerprivateigentum. de Der Senator für Finanzen hat hierzu einen informativen Flyer erstellt, in welchem alle wichtigen Punkte zur Umsetzung der Grundsteuerreform enthalten sind. Der Flyer liegt u.a. in unserer Geschäftsstelle in Bremen, Am Dobben 1, aus und kann gerne von Ihnen dort herausgeholt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Die neue Grundsteuer kommt!