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Grundsteuerreform

Eigentümer müssen jetzt aktiv werden

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Grundsteuerreform

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilieneigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuerberechnung für die Zeit ab 2025 schon im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 auf Basis aktualisierter Informationen zur Immobilie bezahlt werden.

Bewertungsstichtag: 1. Januar 2022

Maßgeblicher Bewertungsstichtag ist hierbei der 1. Januar 2022. Für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 benötigen die Finanzämter aufgrund der Vielzahl von Daten schon jetzt aktuelle Angaben zu allen Immobilien in Deutschland. Eigentümer müssen deshalb aktiv werden und eine Grundsteuererklärung abgeben – auch Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte.

Welche Daten muss ich für meine Bremer oder Bremerhavener Immobilie einreichen?

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens (Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundsteuerbescheid
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks und Fläche der einzelnen Wohnungen (bei mehreren Wohnungen jeweils getrennt pro Wohneinheit)
  • Anzahl der Garagen und Stellplätze
  • Miteigentumsanteil, bei Teileigentum nach Wohnungseigentumsrecht
  • Nutzungsart (Wohneinheit, Gewerbeeinheit)
  • Mögliches Gebäudealter

Welche Daten muss ich für meine Niedersächsische Immobilie einreichen?

In Niedersachsen werden für jedes Objekt diese Angaben benötigt:

  • Grundbuchdaten
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Grundstücksfläche
  • Art der Nutzung

Die entsprechenden Daten findet man im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid oder in der Teilungserklärung. Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Eigentümer müssen selbstständig tätig werden

Nicht in allen Bundesländern werden die Eigentümer aber mit einem persönlichen Anschreiben zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Auch die Übersendung von Steuererklärungsformularen an die Immobilieneigentümer ist nicht vorgesehen. Denn: Die Formulare für die Abgabe der Erklärung werden von der Finanzverwaltung grundsätzlich nur im Steuerportal ELSTER voraussichtlich ab Anfang März 2022 zum elektronischen Ausfüllen bereitgestellt.

Frist bis Ende Oktober

Und so soll es dann ablaufen: Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilieneigentümer in ELSTER oder einem geeigneten sonstigen Software- Angebot eine Steuererklärung abgeben. Diese Frist gilt unabhängig davon, welche Grundsteuer-Berechnungsmethode das jeweilige Bundesland, in dem die Immobilie liegt, anwendet.

Unterlagen jetzt zusammenstellen

Unterlagen zur Immobilie und den Eigentumsverhältnissen daran (zum Beispiel Grundbuchauszug oder Teilungserklärung) sollten Eigentümer deshalb schon zusammenstellen. Wer nicht bereits – zum Beispiel für die Abgabe seiner Einkommensteuererklärung – bei ELSTER registriert ist, kann die Registrierung schon jetzt in Angriff nehmen. Auch wichtig: Ist der Bescheid über den neuen Grundsteuerwert ins Haus geflattert, bleibt nur ein Monat Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben. Wer bis 2025 wartet, kann dann allenfalls noch gegen die konkrete Berechnung der Steuer durch die Gemeinde vorgehen, aber nicht mehr gegen die zugrunde liegende steuerliche Bewertung.

Informationen zur Grundsteuerberechnung und die Möglichkeit zu Proberechnungen für alle Grundsteuer-Berechnungsmethoden der Bundesländer bietet der Grundsteuerrechner:

Weitergehende detaillierte und aktuelle Informationen zum Thema Grundsteuer finden Sie auf folgender Seite:

» Zum Grundsteuerrechner » Informationen zur Grundsteuer