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Mietendeckel

Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig

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Haus & Grund: Auch in Bremen wird es keinen Mietendeckel geben

In seiner Entscheidung vom 15.04.2021 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Land Berlin sei nicht zuständig für den Erlass eines solchen Gesetzes. Regelungen zur Miethöhe für den frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebung (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Das Land ist damit nur befugt eigene Normen zu erlassen, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Dies sei hier jedoch der Fall.

Der Bundesgesetzgeber hat das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt. Für landesrechtliche Regelungen bleibe kein Raum. Zur Frage der materiellen Verfassungsmäßigkeit, also des Inhalts des Gesetzes, hat sich das Gericht nicht geäußert. Es sei gut, dass die Diskussion um den Mietendeckel in Bremen in Erwartung des heutigen Urteils zurückgestellt worden sei betont Haus & Grund Geschäftsführer Ingmar Vergau. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wirkt ex tunc. Das bedeutet, dass das Gesetz nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für von Anfang an für nichtig erklärt wurde. Damit dürften Vermieter in Berlin in vielen Fällen einen Nachzahlungsanspruch haben. Dieses Problem sei den Bremer Mietparteien durch einen besonneneren Umgang mit dem Thema durch die großen Koalitionspartner in der Regierung in Bremen erspart geblieben.

„Auch der damalige rot-grüne Senat in Bremen hatte bereits am 12. März 2019 in der Bremischen Bürgerschaft auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass ein etwaiger Mietendeckel verfassungswidrig sei. Auch eine Zweckmäßigkeit wurde damals vom Senat deutlich verneint”. Ein etwaiger Mietendeckel kann nicht im Sinne einer vernünftigen Wohnungspolitik sein. Mietendeckel jeglicher Art verhindern Investitionen. Wer Herausforderungen wie den Klimaschutz und den demografischen Wandel ernst nimmt, muss Investitionen in Gebäude fördern, nicht unterbinden.

Dipl.-Jur. Ingmar Vergau MBA

"Entscheidend ist, dass eine abschließend wirkende bundesgesetzliche Regelung über das Bürgerliche Gesetzbuch besteht. Diese schiebt auch dem Bremer Senat für weitergehende mietrechtliche Regelungen einen Riegel vor. Die kruden Ideen der Partei der Linken in Bremen dürften damit tot sein."

Ingmar Vergau,
Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

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