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Private Bauhelfer richtig absichern

Private Bauvorhaben

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Private Bauhelfer richtig absichern

Wenn Freunde mit anpacken

Ob Neubau, Anbau oder Umbau – die damit ggf. verbundenen Kosten gehen für die Bauherren richtig schnell ins Geld: Handwerkerpreise steigen, Materialien werden teurer. Für geplante Bauarbeiten werden daher nicht selten Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte unentgeltlich um Hilfe gebeten.

Doch was ist, wenn den privaten Bauhelfern im Zuge der Bauarbeiten etwas passiert? Ein falscher Schritt auf dem Dach kann zum Absturz und Knochenbrüchen führen. Die falsche Bedienung einer Handkreissäge hat schon den einen oder anderen Finger gekostet. Jeder Leser könnte aus seinem eigenen Bekanntenkreis sicher weitere Beispiele vortragen. Wichtig zu wissen: Sie als Bauherr haften für derartige Unfälle und müssen für eventuell anfallende Behandlungskosten aufkommen. Es ist also unerlässlich, Ihre privaten Bauhelfer richtig abzusichern.

Pflichtversicherung für private Bauvorhaben

Die BG BAU – die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – schreibt unmissverständlich: „Falls Sie als Privatperson mit Hilfe von Bauhelferinnen und Bauhelfern bauen, sind Sie der BG BAU zugehörig. Die gesetzliche Unfallversicherung fördert Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und stellt auch Ihren Eigenbau unter einen besonderen Schutz. Bei Arbeitsunfällen Ihrer Bauhelferinnen oder Bauhelfer sorgt die BG BAU für optimale Heilbehandlung und schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen. Dafür zahlen Sie als private Bauherrin oder privater Bauherr Beiträge an die BG BAU.

Arbeiten außer Ihnen und Ihrer Ehebzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehebzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mit? Dann sind Sie per Gesetz verpflichtet, Ihre Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.“ Abweichende Regelungen gelten, wenn die Leistung des Helfers als Gefälligkeitsdienst anzusehen ist. Diese sind nicht über die BG BAU versichert. Auch gilt der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft z.B. im Invaliditätsfall nur bei einer Beeinträchtigung von mindestens 20 Prozent. Darüber hinaus zahlt die Versicherung der Bauberufsgenossenschaft dann nur noch geringe Rentenleistungen im Falle von Invaliditätsfolgen. Es kann also sinnvoll sein, den Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft durch eine private Bauhelfer-Unfallversicherung zu ergänzen.

Was umfasst die Bauhelfer-Unfallversicherung?

Wer ist über die Bauhelfer-Unfallversicherung abgesichert? Der Versicherungsschutz kann für alle privaten Bauhelfer (nicht aber die Bauherren selbst) abgeschlossen werden, die auf der Baustelle arbeiten.

Für die Bauherren selbst bestehen andere Möglichkeiten der Absicherung, wie z.B. die Privathaftpflichtversicherung, eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Welche Schäden werden von einer Bauhelfer-Unfallversicherung übernommen?
  • Leistung bei Tod infolge eines Unfalls am Bau
  • Leistung durch Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze nach einem Unfall
  • Leistung für Personenschäden als Unfallfolge
  • Invaliditätsleistungen als Unfallfolge
  • Krankenhaustagegeld für den stationären Aufenthalt nach einem Bau-Unfall
  • Erstattung von Transportkosten zum Krankenhaus nach einem Unfall

Da sich der Leistungsumfang einer Bauhelferversicherung je nach Anbieter stark unterscheiden kann, ist es wichtig, einen Bauhelfer-Unfallversicherungs-Vergleich durzuführen.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!

Als Mitglied im Haus & Grund Bremen e.V. profitieren Sie von einer kompetenten Beratung und einem umfangreichen Versicherungskonzept sowie der Möglichkeit, im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie eine Überprüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes wünschen. Unsere Experten aus dem SCHUNCK Competence Center Immobilienwirtschaft beraten Sie zuverlässig, fachkundig und bieten Ihnen unverbindlich und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen aus einer Hand.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder wenn Sie eine Überprüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes wünschen.

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Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Esdorn, +49 421 36804-15