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Müllentsorgung

Müllentsorgung

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Ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache

Zur ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, dass der Mieter den Müll adäquat entsorgen kann. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass dem Mieter eine seinen Bedürfnissen entsprechende Abfallentsorgung ermöglicht wird.

Heißt: Dem Mieter muss eine oder ggf. mehrere Mülltonnen zur Verfügung gestellt werden. Diese können problemlos bei der Bremer Stadtreinigung, in Bremerhaven über die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven bestellt werden. Die Rechnung über die Abfallgebühren erhält in Bremen der Grundstückseigentümer. Die Kosten der Müllentsorgung werden im Mietverhältnis in der Regel im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung auf die Mieter umgelegt und nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergeleitet.

In Bremen und Bremerhaven muss jedes bewohnte Grundstück mit mindestens einer Restmülltonne ausgestattet sein. Es besteht eine sogenannte Anschlusspflicht. Die Größe der Tonne richtet sich dabei nach der Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen und der Regelmäßigkeit der Abholung. In Bremen ist pro Person ein Mindestvolumen von 15 Liter je Woche vorgeschrieben, in Bremerhaven sogar 20 Liter. Wenn sich die Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen ändert, sind die Mieter verpflichtet dieses dem Vermieter anzuzeigen, die Vermieter sind wiederum verpflichtet, diese Änderung an den Entsorgungsbetrieb weiterzugeben. Fällt einmalig mehr Restmüll an, muss der Mieter den Bremer Müllsack bzw. den Bremerhavener Abfallsack nutzen. Wenn die Mieter merken, dass die vorgehaltenen Behälter nicht ausreichen, müssen sie dieses ebenfalls dem Vermieter mitteilen, der dann eine größere Tonne bei der Stadtreinigung beantragt.

Die Gebühr für die regelmäßige Müllbeseitigung des Restmülls in Bremen umfasst 13 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 20 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten. Wird die Restmülltonne häufiger geleert, fallen zusätzliche Gebühren an. Der Bremer Abfallkalender führt bis zu 27 Abfuhrtermine auf. Durch das Rausstellen der Restmülltonne zu den Abfuhrterminen entscheidet der jeweilige Nutzer selbst, welche Leerungen er davon in Anspruch nimmt. Über die Zusatzgebühren erhält der Eigentümer des Grundstücks einen Bescheid über die Nachforderung von Abfallgebühren am Ende des Jahres. Vermieter können diese, bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag, dem Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen.

Jährliche Betriebskostenabrechnung

Zu den komplizierten Fragen der ordnungsgemäßen Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung sollten sich Vermieter an einen der örtlichen Haus & Grund Vereine in Bremen und Bremerhaven wenden. Mittlerweile ist es in ganz Europa Pflicht, den Müll zu trennen.

In Bremen ist die Pflicht zur Mülltrennung in dem Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) und in Bremerhaven über das Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bremerhaven geregelt. Eine fehlerhafte Mülltrennung kann mit Bußgeldern geahndet werden, in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn es sich bei dem fehlerhaft entsorgten Müll um gefährliche Abfälle handelt, können sogar Straftatbestände erfüllt sein.

In den genannten Verordnungen ist festgelegt, welche Abfallbehältnisse für welchen Müll genutzt werden müssen. In Bremen sind Eigentümer zum Aufstellen einer Restmülltonne verpflichtet. Bezüglich des Aufstellens der blauen Tonne für Papier besteht – anders als in Hamburg – keine Pflicht. Der Vermieter ist berechtigt zu kontrollieren, ob die Mieter den Müll richtig getrennt haben. Stellt der Vermieter Mängel fest, kann er die Mieter auf eine korrekte Mülltrennung hinweisen. Der Vermieter sollte darüber aufklären, dass durch falsche Mülltrennung höhere Müllkosten und damit höhere Nebenkosten entstehen.

Auch erhöhte Müllbeseitigungskosten durch fehlerhaft entsorgten Müll sind über die Betriebskostenabrechnung gegebenenfalls umlegbar. Liegt beispielsweise Müll im Treppenhaus, der nachweislich von den Mietern stammt, kann der Vermieter, wie das Amtsgericht Frankenthal in seinem Urteil vom 15. Februar 2019 (3a C 288/18) entschied, diesen Müll auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen. Aufgrund der mangelhaften Müllentsorgung musste die Vermieterin für die Müllbeseitigung mehr zahlen und führte diese Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung anteilig auf und wurde durch das Gericht bestätigt: Es entspreche heute den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft, dass Müll richtig getrennt wird. Auch Kosten für die Reinigung von Hausfluren, Plätzen und Gärten seien auf alle Mieter umlagefähig, obwohl unter Umständen nur manche die Bereiche verschmutzen. Die Vermieterin solle nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müssen, so das Gericht.

Tipp

Wenn Sie Fragen zu Ihren Müllgebühren oder zu Ihren Müllbehältern haben wenden Sie sich in Bremen an die Bremer Stadtreinigung, in Bremerhaven an die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, bei Fragen zu Ihrem Abfall (Sperrmüll, gelbe Säcke, blaue Tonne, Mülltrennung etc.) wenden Sie sich in Bremerhaven an die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft. Aktuelle Informationen, beispielsweise über Abfuhrtermine, können den jährlichen Abfuhrkalendern entnommen werden.

  • Bremer Stadtreinigung Tel. 0421 3613611
  • Entsorgungsbetriebe Bremerhaven Tel. 0471 9800222
  • Fragen zu Ihrem Abfall (Sperrmüll, gelbe Säcke, blaue Tonne, Mülltrennung etc.) in Bremerhaven; Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft, Tel. 0471 1860

Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

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