Als Kunde profitieren Sie von unserem attraktiven Webangebot. Nach einmaliger Registrierung haben Sie Zugriff auf unsere Vermieterwelt.
» Login für Kunden
» Kunde werden
Nutztierhaltung

Nutztierhaltung

Weiterempfehlen Drucken

Sind Nutztiere im Garten erlaubt?

Selbstversorgung liegt im Trend. Viele Städter bauen auf ihren Balkonen Salat, Tomaten und anderes Gemüse an. Doch wie sieht es mit der Nutztierhaltung aus?

Welche Nutztiere sind im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon erlaubt? Grundsätzlich können auch Nutztiere in der Stadt gehalten werden, wenn dies artgerecht erfolgt. Allerdings kommt es immer auf die Tierart und den Aufenthaltsort an. Hühner und Bienen sind beispielsweise auch in einem Wohngebiet unproblematisch zu halten. Bienenstöcke können sogar auf einem Mehrfamilienhausdach aufgestellt werden. Wer zu seinen Hühnern einen Hahn hält muss bedenken, dass die Nachbarn unter Umständen nicht gern vom Krähen geweckt werden wollen. Am Stadtrand und in ländlichen Gebieten ist die Haltung von Nutztieren generell einfacher als in stark besiedelten Bezirken. Und trotz der generellen Erlaubnis in Wohngebieten können Sie als Vermieter die Hühner- oder Bienenhaltung untersagen. Ob es eine Möglichkeit für die Haltung von Enten oder Gänsen im Wohngebiet gibt, kann bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfragt werden. Gleiches gilt für die Haltung von Schafen, Schweinen oder Ziegen. Die Aussichten dafür sind jedoch schlecht. Und vor der Anschaffung sollte jedem bewusst sein, dass die genannten Nutztiere nicht allein gehalten werden können. Es sind Gruppentiere und brauchen genügend Platz.

Meldepflicht für manche Tierarten

Hühner, Gänse, Enten, Bienen, Schafe, Ziegen und Schweine sind in der Hobbyhaltung als Nutztiere klassifiziert, deshalb müssen sie beim Veterinäramt gemeldet werden. Für alle, ausgenommen Bienen, ist eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse erforderlich. Hühner können bei behördlicher Verordnung der Stallpflicht unterliegen. Die sogenannte Aufstallung für Hühner und Wassergeflügel wird beispielsweise im Falle eines Geflügelpest- oder Vogelgrippeausbruchs angeordnet. Wer ein Minischwein halten möchte, hat strengere Verpflichtungen einzuhalten. Im Falle eines Schweinegrippeausbruchs kann es ebenfalls zu behördlichen Auflagen kommen.

Wie sieht es mit dem richtigen Versicherungsschutz aus?

Wenn kleine Nutztiere im Garten wohnen, kommt es in erster Linie darauf an, zu welchem Zweck sie gehalten werden. Bei einer rein privaten Haltung ohne wirtschaftliche Absichten reicht meist die private Haftpflichtversicherung aus. Bei einer landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung der Tiere ist eine Tierhalterhaftpflicht nötig. Auch größere Tiere wie Pferde oder Rinder werden so extra versichert. Hunde sind zwar keine Nutztiere, sondern Haustiere, die mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden sollten oder mit einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung, wie sie z.B. die GEV für Hundehalter bereit hält.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?

Das Beratungsteam der GEV Grundeigentümer-Versicherung berät Sie gern telefonisch unter 040 3766 3367.

Weitere Informationen unter www.gev-versicherung.de