Als Kunde profitieren Sie von unserem attraktiven Webangebot. Nach einmaliger Registrierung haben Sie Zugriff auf unsere Vermieterwelt.
» Login für Kunden
» Kunde werden
Baukindergeld

Baukindergeld

Weiterempfehlen Drucken

Frist verlängert

Wegen Verzögerungen in der Corona-Krise haben Familien beim Baukindergeld drei Monate länger Zeit, eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Eigentlich haben Familien nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit, ihren Anspruch auf Baukindergeld zu sichern. Wer bis zu diesem Tag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen. Doch aufgrund der Corona-Krise wird der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Hintergrund ist, dass sich durch die Pandemie die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert haben. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert. Das Baukindergeld wurde 2018 ins Leben gerufen, um auch Familien mit kleinem Budget den Traum von der eigenen Immobilie zu ermöglichen.

Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktuelle Themen im Überblick

Wohngeld

Wohngeld
Mietausfall muss nicht sein
» weiter

Eigenheimzuschuss

Eigenheimzuschuss
Verbesserte Förderbedingungen
» weiter